4.2.1. Zeugnisarten

  1. einfaches Zeugnis: gibt über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses Auskunft.

  2. qualifiziertes Zeugnis: hier wird das einfache Zeugnis auf die Leistung und Führung des Arbeitnehmers ausgedehnt, es muss im Regelfall ausdrücklich verlangt werden.

  3. Zwischenzeugnis: Zeugnis, das während des Beschäftigungsverhältnisses gefordert werden kann es bedarf eines triftigen Grundes (z.B. bei Versetzung, bei geplanten längeren Arbeitsunterbrechungen, zur Vorlage bei Gerichten und Behörden).