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Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitnehmer von dem Arbeitgeber die Erteilung eines Arbeitszeugnisses verlangen (§ 630 BGB ). Bei einer Bewerbung um einen neuen Arbeisplatz ist das Arbeitszeugnis von wesentlicher Bedeutung. Es enthält Nachweise über die früheren Tätigkeiten und Leistungen des Arbeitnehmers und entscheidet oft nicht unwesentlich darüber, ob der Arbeitnehmer zu einem Vorstellungsgespräch bei einem neuen Arbeitgeber eingeladen wird. Aus diesem Grund spielt das Zeugnis im Arbeitsalltag eine große Rolle.



