Oberster Grundsatz der Zeugniserteilung ist, dass das Zeugnis wahr sein muss. Das steht in einem Spannungsverhältnis zu dem zweiten Grundsatz, dass das Zeugnis zugleich wohlwollend sein muss. Hieraus resultiert die allgemein bekannte Tatsache, dass man bei einem Zeugnis zwischen den Zeilen lesen muss. Nicht alles, was auf den ersten Blick positiv klingt, ist tatsächlich so zu verstehen.



