Die Promillegrenzen wurden bereits an anderer Stelle erläutert. Die strafbare Trunkenheitsfahrt hat die Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Gericht zur Folge, ferner ordnet dieses an, dass dem Verurteilten für eine bestimmte Zeit keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf, so genannte Sperrfrist. Die Frist bewegt sich zwischen sechs Monaten und fünf Jahren, in Ausnahmefällen kann jedoch auch eine "lebenslange" Sperre ausgesprochen werden. Bei der späteren Neubeantragung der Fahrerlaubnis vor der zuständigen Behörde muss der Verurteilte ein medizinisch - psychologisches Gutachten (MPU oder auch "Idiotentest" genannt) beibringen, wenn er mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l gefahren ist.



