Ebenso wie das Regelinsolvenzverfahren betrifft das Verbraucherinsolvenzverfahren nur Fälle, in denen ein Insolvenztatbestand (= Eröffnungsgrund) vorliegt. Dies ist hier die bereits eingetretene oder die drohende Zahlungsunfähigkeit. Das heißt, der Schuldner ist gegenwärtig oder in absehbarer Zukunft nicht mehr in der Lage, die fälligen Zahlungspflichten pünktlich und vollständig zu erfüllen.



