2.1.3. Versöhnungsversuch

Es kann vorkommen, dass die Eheleute nach einiger Zeit der Trennung einen Versuch unternehmen wollen, die Ehe zu retten und aus diesem Grund wieder zusammen leben wollen. Das ist durchaus gewollt, denn die Trennungszeit dient ja gerade dazu, sich klar zu werden, ob die eheliche Lebensgemeinschaft wirklich gescheitert ist. Diesem Versöhnungsvesuch könnte entgegen stehen, dass im Falle des Scheiterns die Trennungszeit erneut zu laufen beginnt, man also erneut ein Jahr warten müsste. Das könnte dazu führen, dass eigentlich versöhnungswillige Ehepartner davon Abstand nehmen. Um dem vorzubeugen ist anerkannt, dass eine Unterbrechung des Getrenntlebens von maximal 3 Monaten unbeachtlich ist.