5.3.6. Klageerzwingungsverfahren

Rechtsanwalt Ralph Puschert

Zusammenfassung

Was ist ein Klageerzwingungsverfahren?

Hier besteht für das Opfer einer Straftat die Möglichkeit, die Staatsanwaltschaft zur Erhebung der Anklage zu zwingen. Hat diese das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Verdachtes einer Straftat eingestellt, so ergeht an den Erstatter der Strafanzeige ein Einstellungsbescheid im Sinne von § 171 StPO . Ist er zugleich der Verletzte, so kann er das Klageerzwingungsverfahren betreiben, falls er der Auffassung ist, es liege doch ein hinreichender Tatverdacht vor. Zu den Einzelheiten des Verfahrens s. den ausführlichen Text auf unserer Website unter Das Strafverfahren.