5.3.1. Anklage

Rechtsanwalt Ralph Puschert

Zusammenfassung

Wann und wie erfolgt die Anklage in einem Strafverfahren?

Wenn die Staatsanwaltschaft nach Abschluss ihrer Ermittlungen zu der Ansicht gelangt, der Beschuldigte könne im Hauptverfahren der Tat überführt werden, so erhebt sie Anklage. Dies geschieht durch die Einreichung einer Anklageschrift beim zuständigen Gericht. Der Vorsitzende des Gerichts übersendet anschließend die Anklageschrift dem Beschuldigten und gibt ihm die Möglichkeit, sich innerhalb einer bestimmten Frist hierzu zu äußern oder Beweisanträge zu stellen.

Die Versäumung dieser Frist hat keinerlei Rechtsnachteile zur Folge; man kann und wird im Hauptverfahren die gebotenen Erklärungen abgeben und Beweisanträge stellen.

Nachdem man eine Anklageschrift erhalten hat, empfiehlt sich die Konsultation mit einem Verteidiger, der im Anschluss Akteneinsicht nehmen kann.