2.1.6. Ehewohnung

Die Wohnung kann während der Trennung weiterhin von beiden Eheleuten genutzt werden, das Getrenntleben ist trotzdem möglich. Wenn sich die Eheleute nicht einigen können, wer die Ehewohnung weiterhin nutzen soll, kann während des Scheidungsverfahrens durch das Gericht eine Regelung getroffen werden. Das Gericht weist dann die Wohnung einem Ehegatten zu.

Es besteht auch die Möglichkeit, bei dem Gericht zu beantragen, dass ein Ehepartner wegen Gewalttägkeiten aus der Wohnung entfernt wird.

Sofern die Eheleute gemeinsam Mieter der Wohnung sind, also den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben haben, ist zu beachten, dass ein Ehepartner allein das Mietverhältnis nicht kündigen kann. Eine Kündigung ist nur durch beide Mieter gemeinsam möglich.

Eine weitere Frage in diesem Zusammenhang ist, was mit dem in der Ehewohnung befindlichen Hausrat geschieht. Zunächst stehen jedem Ehepartner seine persönlichen Gegenstände zu sowie die Gegenstände, deren Eigentümer er schon vor der Ehe war. Diese Gegenstände kann er bei einem Auszug mit sich nehmen.

Hinsichtlich der anderen Gegenstände sollte versucht werden, eine Einigung unter den Eheleuten zu erzielen. Wenn dies nicht gelingt, kann das Gericht angerufen werden und es können dann einzelne Gegenstände jedem Ehepartner zugeordnet werden.