4.1.4. Kündigung während der Probezeit

Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis täglich mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Wenn allerdings das Probearbeitsverhältnis als ein befristetes Arbeitsverhältnis vereinbart worden ist, ist eine ordentliche Kündigung nur möglich, wenn die Vertragsparteien sich das vorbehalten haben.