3.1.8. Unabdingbarkeit, Umgehungsverbot

Abschließend ist anzumerken, dass von den hier beschriebenen Regelungen nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden darf. Sie finden uneingeschränkte Anwendung, auch wenn sie durch vertragliche Gestaltungen (z. B. in Allgemeinen Geschäftsbedingungen) umgangen werden. Anders ist es aber, wenn das Gesetz ausdrücklich eine für den Verbraucher nachteilige Regelung zulässt (s. die Versandkosten bei Waren bis zu einem Wert von 40 €).