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Das Arbeitsrecht ist sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber von existentieller Bedeutung. Es schützt als Sonderrecht vor allem die Rechte der Arbeitnehmer.
Das Arbeitsrecht basiert im Kern auf den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB). Darüber hinaus gibt es viele Einzelgesetze wie zum Beispiel das Bundesurlaubsgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Kündigungsschutzgesetz, u.a.
Neben den allgemeinen Gesetzen spielen das Verfassungsrecht, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und das Richterrecht eine wesentliche Rolle als Rechtsquelle.


